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Energien, Wirtschaftlichkeit, Heizung, Sanitär, Klima Lüftung,
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Die
Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG
2003 Nr. L 1 S. 65) ist bis spätestens
4. Januar
2006 in nationales Recht umzusetzen. |
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Die
neue Energie-Einspar-Verordnung 2006 wird Energieausweise -
bisher oft noch als Energiepässe bezeichnet - zur Pflicht machen, wenn
ein Gebäude errichtet, verkauft oder vermietet wird. Das gilt für
Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Darüber
hinaus müssen in Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Gesamtnutzfläche
Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden, wenn sich dort Behörden
oder Einrichtungen befinden, die für eine große Anzahl von Menschen
öffentliche Dienstleistungen erbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob
das betreffende Gebäude verkauft oder neu vermietet wird.
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Die EnEV 2006 wird außerdem
erstmals Vorschriften über die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen
enthalten. Die neuen Anforderungen werden aufgrund der europäischen
Gebäuderichtlinie gestellt, die bis 2006 in nationales Recht umzusetzen
ist.
Zweck
des Energieausweises ist die allgemein verständliche energetische
Kennzeichnung eines Gebäudes zu Vergleichszwecken, wobei die
Energieeffizienz von Gebäuden durch Energiekennzahlen ausgedrückt
wird.
Der
Energieausweis stellt jedoch keine verbindliche Angabe über den real
auftretenden Energieverbrauch dar, welcher sowohl von der Meteorologie,
als auch vom unterschiedlichen Nutzerverhalten beeinflusst wird. Nicht
die/der Nutzer/in sondern das Gebäude soll gekennzeichnet werden.
Die
Energiekennzahlen werden aus den technischen Daten des gegenständlichen
Projektes, den Klimadaten und einem genormten Benutzer/innen verhalten
errechnet. |
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Der
Energieausweis - als eine Art "Typenschein" für Gebäude - dokumentiert
die energetische Situation und gibt Aufschlüsse über
Sanierungspotentiale.
Deshalb ist es wichtig, dass der Energieausweis: |
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von geprüften und unabhängigen Gutachtern erstellt wird |
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als Entscheidungsgrundlage für Sanierungsmaßnahmen dient |
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Gebäudehülle, Heizungsanlage,
Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger - all dies
steht auf dem Prüfstand. Der Energieausweis zertifiziert jedoch nicht
nur das Gebäude, sondern zeigt darüber hinaus auch Vorschläge
zukünftiger Modernisierungen auf. |
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Was
bringt der Energieausweis? |
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sorgt
für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt da der Energiebedarf von
Gebäuden unkompliziert verglichen werden kann |
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informiert objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf |
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dokumentiert den Stand der Technik der Anlagen |
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dient als wichtiges Marketinginstrument |
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ist
ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz |
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Gerne helfen wir Ihnen bei der Bestimmung der Energie-Effizienz Ihres
Gebäudes. Im Rahmen der Umsetzung der EnEV haben wir bereits seit
2002 die Vorschriften der EnEV in beachtet und werden - sobald die
letzten Fragen geklärt sind - in sämtlichen Gutachten Aussagen zur
Energie-Effizienz des bewerteten Gebäudes aufnehmen und auf Wunsch einen
Gebäude-Energiepass mit 10-jähriger Gültigkeit ausstellen.
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Energieausweis - Angebot
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Verkaufsabsicht, ohne Lockangebote, ohne zusätzliche Werbeflut,... |
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Planer oder Baumeister und möchten die Energieausweis- Berechnung
auslagern?
Wir erstellen für Sie gerne unkompliziert
und kostengünstig Energieausweise für die Einreichung zur Baubewilligung
oder für Wohnbauförderansuchen. Somit können Sie sich sämtliche Kosten
für Software, Personalausbildung, Informationsbeschaffung über neue
Gesetze und Verordnungen etc. ersparen.
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