Sachverständiger, Gutachter, Gutachten, Berichte, Fitz, Zdrallek, Beratungen, Privatgutachten, Versicherungen, Versicherungsgutachten, Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Technische Abnahme, EnEV, Vortrag, Seminare, Wertermittlung, Beratende Ingenieure, Baucontrolling, baubegleitende Qualitätskontrolle, Baucontroller, Schaden, Schadenfälle, Mängel, DIN, anerkannte Regeln der Technik, Kostenkontrolle, Beweisverfahren, Gewährleistung, außergerichtliche Beweissicherung, Energieausweise, Energiepass, Energieberater, Energieberatungen, Energiekonzepte, Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik, Energieeffizienz, Ingenieure, Planungsbüro, Wirtschaftlichkeit, Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung, Bauüberwachung, Energieeinsparung, Fachingenieure, Haustechnik, Fördermittel, Bürogebäude, Wohnungsbau, Hotels, Industriebau, Kommunen, Krankenhaus, Altenwohnheime, Kindergarten

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Domoconsult®  Ingenieurgesellschaft mbH


Sachverständiger, Gutachter, Gutachten, Berichte, Fitz, Zdrallek, Beratungen, Privatgutachten, Versicherungen, Versicherungsgutachten, Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Technische Abnahme, EnEV, Vortrag, Seminare, Wertermittlung, Beratende Ingenieure, Baucontrolling, baubegleitende Qualitätskontrolle, Baucontroller, Schaden, Schadenfälle, Mängel, DIN, anerkannte Regeln der Technik, Kostenkontrolle, Beweisverfahren, Gewährleistung, außergerichtliche Beweissicherung, Energieausweise, Energiepass, Energieberater, Energieberatungen, Energiekonzepte, Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik, Energieeffizienz, Ingenieure, Planungsbüro, Wirtschaftlichkeit, Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung, Bauüberwachung, Energieeinsparung, Fachingenieure, Haustechnik, Fördermittel, Bürogebäude, Wohnungsbau, Hotels, Industriebau, Kommunen, Krankenhaus, Altenwohnheime, Kindergarten

 

unabhängige Sachverständige und Gutachter


 
 

 

 

 

Gutachten dienen unter anderem der Mängelsicherung, der Feststellung von Schadensursachen, der Qualitätssicherung sowie als Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.


 
  Wann benötigen Sie einen Sachverständigen:

Sie benötigen einen Sachverständigen, wenn sich die beteiligten Parteien nicht über folgende Sachfragen einigen können:

 
 

ob ein Mangel oder Schaden am Gebäude (oder Mietobjekt) gegeben ist  
 

wer den Mangel oder Schaden verursacht hat  
 

wie der Mangel oder Schaden beseitigt werden kann  
 

welche Kosten für die Beseitigung des Mangels oder Schadens notwendig sind  
 

Als Geschädigter haben Sie das Recht einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung, Beweissicherung und  Kostenermittlung der Schäden an Ihrem Gebäude zu beauftragen.

Die Kosten für den Sachverständigen muss die Versicherung des Schadensverursachers, z.B. die Haftpflichtversicherung des “pfuschenden” Handwerkers, bei einen Wasserrohrbruch in der Straße die Haftpflichtversicherung der Gemeinde, übernehmen.

Nach einem Urteilsspruch des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 91 C 4316/02-37) müssen Sie keine zeitaufwendigen Vergleiche anstellen, da es dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, verschiedene Kostenvoranschläge einzuholen, nur um den für die gegnerische Versicherung günstigsten Gutachter zu ermitteln.

Von Ihrem Rechtsanspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, da Sie - als Geschädigter - sonst fast immer finanziell übervorteilt werden.


 

 

  Gewährleistung:

Die gesetzliche Gewährleistungszeit des Handwerkers beträgt, abhängig von dem ausgehandeltem Werkvertrag:

 
 

nach BGB: 5 Jahre  
 

nach VOB: 4 Jahre  
  Bei innerhalb dieser Zeit auftretenden Mängeln müssen Sie eine schriftliche Mängelanzeige machen und weitere Maßnahmen ergreifen.
 

 

  Vorgehensweise im Schadensfall:  
  Da wir fast täglich Anfragen zu Schadensfällen erhalten, bei denen das “Kind schon in den Brunnen gefallen ist”, d.h. bei denen sich der Geschädigte - aus Unwissenheit - selbst übervorteilt hat, hier der normale (=  zeitliche sinnvolle) Ablauf:  
 


 

Sie werden ohne eigene Schuld geschädigt (Handwerkerpfusch, Wasserrohrbruch in der Straße, etc.).  
 


 

 

Sie lassen sich umgehend von einem Sachverständigen beraten, bzw. beauftragen umgehend einen Sachverständigen mit der Schadensdokumentation und evtl. Kostenermittlung. Meist werden wir zu spät angerufen. Sobald die Spuren durch die Handwerker verwischt und verschleiert, oder schon Renovierungs- bzw. Reparaturversuche unternommen wurden, ist es sehr schwer den Umfang des Schadens genau festzuhalten, damit der Geschädigte zu seinem Recht kommt.  
 


 

Wenn Sie ohne Ihr Zutun geschädigt wurden, muss die Kosten für den Gutachter die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers übernehmen.  
 




 

Fast immer muss auch die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers die Kosten für Ihren Rechtsanwalt übernehmen. Lassen Sie sich von Ihrem Sachverständigen beraten, welcher Anwalt die entsprechende Erfahrung in Bauschadensfällen hat.  
  Lassen Sie sich auf keinen Fall von der Versicherung des Schadensverursacher, oder durch den Schadensverursacher selbst (z.B. Handwerker) herunterhandeln, damit Sie auf den Ihnen zustehenden Sachverständigen und Rechtsanwalt verzichten. Wenn Sie freiwillig Ihren Rechtsanspruch auf einen Sachverständigen aufgeben, und hinterher - was leider sehr häufig passiert - weitere Schäden auftreten, müssen Sie beweißen, dass diese Schäden durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden. Ein Nachweis im nachhinein ist häufig nicht mehr möglich.