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Domoconsult®  Ingenieurgesellschaft mbH


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unabhängige Sachverständige und Gutachter


 

 

  Privatgutachten  
 
 
  Schon seit vielen Jahren hat die private Sachverständigentätigkeit erhebliche Bedeutung bei der außergerichtlichen Klärung von Rechtsansprüchen, sowie auch bei der Auskunfts-, Prüf- und Überwachungstätigkeit gegenüber jedermann.
Nahezu im Rahmen jeder größeren Baumaßnahme werden vorbereitend oder begleitend Gutachten zu den unterschiedlichsten Fragestellungen eingeholt.
Im Falle eines Rechtsstreits gilt ein vorgelegtes Privatgutachten als
qualifizierter Parteivortrag. Privatgutachten müssen bei Gericht gewürdigt werden, auch wenn sie zivilprozessrechtlich als Parteivortrag und nicht als Beweismittel gelten.
Das Gericht hat sich demnach mit den Privatgutachten genauso sorgfältig auseinander zu setzen, als wenn es sich um eine abweichende Stellungsnahme eines von ihm bestellten weiteren Gutachters handeln würde. (vgl. BverfG NJW 1997, 122)
Die Aufwendungen für solche Gutachten als Prozesskosten sind in der Regel dann erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind, was immer dann zu bejahen ist, wenn ein derartiges Gutachten zur Herstellung der Waffengleichheit im Zivilprozess erforderlich ist.
Insbesondere bei so genannten Haftpflichtschäden sind die Aufwendungen für ein Privatgutachten in der Regel erstattungsfähig. Allerdings ist hierbei die Bagatellgrenze zu beachten.
 
  Hinweis: Von einem Bagatellschaden spricht man dann, wenn die Schadenshöhe in etwa 800,-- € nicht übersteigt. Unterhalb dieser Grenze können die Gutachterkosten abgelehnt werden, worüber der Sachverständiger seinen Auftraggeber aufzuklären hat.  

 

  Rechtsgrundlagen und Vertragsgestaltung  
  Die Rechtsgrundlage für die Betätigung des Sachverständigen im privaten Bereich ist das Vertragsverhältnis. Damit sind grundsätzlich die Regeln des BGB maßgeblich.
Grundsätzlich können die Vertragspartner - abweichend von den gesetzlichen Regeln - auch die Vertragsbeziehungen aushandeln. Diese Vereinbarungen haben dann Vorrang gegenüber den Vorschriften des BGB.
Auf keinen Fall können aber die Verträge beliebig gestaltet werden. Keine der Vertragsparteien kann unangemessen benachteiligt sein.
 
     
  Rechte und Pflichten aus dem Werkvertrag:  
  Die wichtigste Pflicht des Sachverständigen ist die Herstellung des versprochenen Werkes, also des Gutachtens.
Die Gutachtentätigkeit ist dabei eine höchstpersönliche Tätigkeit, die in der Regel nicht delegiert werden darf. Die herangezogenen Hilfskräfte dürfen nur diese Arbeiten erfüllen, bei denen ein Ermessens- und Beurteilungspielraum ausgeschlossen ist.  
Der Sachverständiger hat das Gutachten vertragsgemäß und mangelfrei herzustellen.
 
     
  Anforderungen an die Sachverständigenleistung:  
  In erster Linie muss der Sachverständiger auf seinem Sachgebiet eine besondere Sachkunde vorweisen.
Weiter wird erwartet, dass er seine Leistung unabhängig und objektiv sowie als neutrale Person erbringt.
 
  Unabhängig heißt dabei, dass er sich keinen Weisungen unterwirft, die zur inhaltlichen Unrichtigkeit des Gutachtens führen oder seine Berufspflichten verletzen würden.   
  Neutral bedeutet, dass der Sachverständige nicht voreingenommen gegenüber einer beteiligten Person ist. Er sollte bei seiner Tätigkeit nicht kumpelhaft wirken oder einer Person nicht feindselig oder allzu freundschaftlich gesinnt sein, weil dies die von ihm erwartete Objektivität in seiner Tätigkeit negativ beeinflussen könnte.   
     
  Der Sachverständiger soll unabhängig, also ohne Bindung an Weisungen, frei und nur seinem Gewissen verantwortlich seine gutachterliche Meinung äußern. Dies bedeutet, dass in keinem Fall in die inhaltliche Richtigkeit des Gutachtens unter Berücksichtigung seines Zwecks eingegriffen werden darf.    

 

  Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt:  
 

Privatpersonen  
 

juristische Personen  
 

Firmen  
 

Versicherungen  
 

Verwaltungen  
 

Organisationen  
 

Verbände und vergleichbare Einrichtungen  
 
 
   
 
 
     
 
 

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