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Sachverständiger,
Gutachter, Gutachten, Berichte, Beratungen, Privatgutachten,
Versicherungen, Versicherungsgutachten, Gerichtsgutachten,
Schiedsgutachten, Technische Abnahme, EnEV, Fitz, Zdrallek, Vortrag,
Seminare, Wertermittlung, Beratende Ingenieure, Baucontrolling,
baubegleitende Qualitätskontrolle, Baucontroller, Schaden, Schadenfälle,
Mängel, DIN-Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik, Terminüberwachung,
Kostenkontrolle, Beweisverfahren, Gewährleistung, außergerichtliche
Beweissicherung, Energieausweise, Energiepass, Energieberater,
Energieberatungen, Energiekonzepte, Technische Gebäudeausrüstung,
Versorgungstechnik, Energieeffizienz, Ingenieure, Planungsbüro,
Wirtschaftlichkeit, Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung,
Bauüberwachung, Energieeinsparung, Fachingenieure, Haustechnik, Bürogebäude,
Wohnungsbau, Hotels, Industriebau, Kommunen, Krankenhaus,
Altenwohnheime, Kindergarten
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unabhängige Sachverständige und Gutachter
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Mitwirkung bei der
Bauabnahme
als unparteiische
Sachverständige |
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Bei der
Bauabnahme handelt es sich um die Bestätigung der baurechtlichen
und bautechnischen Mangelfreiheit Ihres Gebäudes oder einer erbrachten
Bauausführungsleistung.
Die Bauabnahme hat
weitreichende rechtliche Folgen. Mit der Abnahme beginnt die
Gewährleistungsfrist.
Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr dem
Unternehmer alle Mängel nachweisen.
Der
Bauherr sollte sich auf keinen Fall auf irgendwelche nur schriftlichen
Bauabnahmen einlassen, sondern stets auf einem offiziellen Termin auf
der Baustelle bestehen. Dabei ist es sinnvoll, einen Sachverständigen
hinzuzuziehen. Dessen Kenntnisse und Erfahrungen sind bei der Abnahme
besonders wertvoll. Ein Sachverständiger kann Baumängel früher und
leichter erkennen als der Bauherr. Er findet auch versteckte Mängel,
weil er aus Erfahrung weiß, wo er sie suchen muss.
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Überprüfen vor Ablauf
der Gewährleistung |
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Rechtzeitig vor
Ablauf der Gewährleistung (VOB 4 Jahre, BGB 5 Jahre) sollten Sie die
erbrachten Leistungen gründlich auf Mängelfreiheit von einem
Sachverständigen überprüfen lassen. Im Reklamationsfall sollten Sie die
Mängel, per Einschreiben, beim verantwortlichen Handwerksbetrieb
anzeigen.
Falls es sich um größere Mängel oder
Bauschäden handelt sollten Sie von einem Sachverständigen rechtzeitig
ein Beweissicherungsverfahren durchführen lassen, um seine Ansprüche
gegenüber dem Verursacher nicht zu verlieren.
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Kontrollen
der fachlichen Ausführung
während der Bauzeit |
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Nicht jeder Bauherr ist Fachmann in den
vielen Bereichen des Bauhandwerks und erkennt deshalb Fehler und Mängel
am Bau zu spät oder gar nicht.
Kontrollen durch einen Sachverständigen
während der Bauzeit können Mängel und Schäden aufdecken und somit für
den Bauherren einen Anspruch auf Mängel-/ Schadensbeseitigung noch vor
der Bauabnahme auslösen.
Die Bauherren sparen bei Kontrolle der
fachlichen Ausführung während der Bauzeit sehr viel Ärger, Zeit und
Kosten.
Schützen Sie Ihr Eigentum und Ihre
Investition.
Wir prüfen Ihre Planung und deren
Umsetzung auf der Baustelle in allen wichtigen Bauphasen. Dadurch ist es
möglich Planungsfehler schon im Vorfeld zu erkennen und Bauschäden gar
nicht erst entstehen zu lassen. Durch unser Fachwissen und unsere guten
Kontakte zu Spezialisten haben Sie die Möglichkeit größere Fehler,
Schäden und damit Streitigkeiten sowie zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Dieser Service ist für Bauvorhaben
gedacht, bei denen die Planung nicht von uns sondern von einem anderen
Planer / Baubetreuer erstellt wurde. So können wir absolut unabhängig
und neutral agieren und urteilen.
Für die Qualität unserer Arbeit stehen
wir natürlich jederzeit ein, deshalb fürchten auch wir nicht die
Kontrolle durch Dritte.
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Informationen über typische
Ausführungsfehler |
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Sie
erhalten damit die Chance derartige Fehler von vornherein zu vermeiden.
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