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		Sachverständiger, 
		Gutachter, Gutachten, Berichte, Beratungen, Privatgutachten, 
		Versicherungen, Versicherungsgutachten, Gerichtsgutachten, 
		Schiedsgutachten, Technische Abnahme, EnEV, Fitz, Zdrallek, Vortrag, 
		Seminare, Wertermittlung, Beratende Ingenieure, Baucontrolling, 
		baubegleitende Qualitätskontrolle, Baucontroller, Schaden, Schadenfälle, 
		Mängel, DIN-Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik, Terminüberwachung, 
		Kostenkontrolle, Beweisverfahren, Gewährleistung, außergerichtliche 
		Beweissicherung, Energieausweise, Energiepass, Energieberater, 
		Energieberatungen, Energiekonzepte, Technische Gebäudeausrüstung, 
		Versorgungstechnik, Energieeffizienz, Planungsbüro, Planung, 
		Wirtschaftlichkeit, Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung, 
		Bauüberwachung, Energieeinsparung, Fachingenieur, Haustechnik, Bürogebäude, 
		Wohnungsbau, Hotels, Industriebau, Kommunen, Krankenhaus, 
		Altenwohnheime, Kindergarten 
		
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		unabhängige Sachverständige und Gutachter 
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		Gutachten für Haftpflichtversicherer |  |  
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		Der 
		Haftpflichtversicherer gewährt nach den allgemeinen 
		Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen dem 
		Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen 
		eines, während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen 
		Ereignisses, das die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen 
		(Sachschäden) oder den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung 
		von Personen (Personenschäden) zur Folge hatte, für diese Folgen, 
		aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts 
		von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. 
		Als 
		technische Sachverständige erstellen wir derartige Gutachten für die 
		Versicherungswirtschaft. |  |  
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		Einzelnen sind es Gutachten nach Schadenfällen für: |  |  
		
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		 | Berufshaftpflichtversicherungen |  |  
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		 | Betriebshaftpflichtversicherungen |  |  
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		 | Produkthaftpflichtversicherungen |  |  
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		 | Personenhaftpflichtversicherungen |  |    
		
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		Gutachten für Gebäudeversicherer |  |  
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		Auf der 
		Grundlage der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen sowie der 
		jeweiligen Objektversicherungen werden nach Schadenfällen an den 
		versicherten Sachen Gutachten zum Grund und zur Höhe nach erstellt. 
		Dabei 
		wird auch der Versicherungswert der Objekte zur Prüfung einer 
		eventuellen Unterversicherung ermittelt.In den 
		Gutachten werden überschlägig folgende versicherte Gefahren bewertet: |  |  
		
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		 | Sturm, Hagel |  |  
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		 | Leitungswasser, Rohrbruch |  |  
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		 | Brand, Blitzschlag |  |    
		
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		Gutachten für Bauleistungs- 
		Bauwesenversicherung  |  |  
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		Auf der 
		Grundlage der „Allgemeinen Bedingungen für Bauwesenversicherungen von 
		Gebäudeneubauten durch Auftraggeber (ABN)“ und den „Allgemeinen 
		Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen 
		(ABU)“ werden Gutachten und Beurteilungen zum bestehenden 
		Versicherungsschutz für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder 
		Zerstörungen der (auch teilweisen) hergestellten Bauleistungen 
		einschließlich dazugehöriger Baustelleneinrichtung erstellt. |  |    
		
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		Gutachten für 
		Gewährleistungsversicherungen |  |  
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		Diese 
		Dienstleistungen umfassen die Beurteilung von angezeigten Mängeln in und 
		an der Bauleistung in der Gewährleistungszeit, wenn das beauftragte und 
		bauausführende Unternehmen diese Bauleistungen nicht mehr nachbessern 
		kann oder will.Verschiedene Gesellschaften der deutschen Versicherungswirtschaft bieten 
		derartige Produkte an, welche den Bauherren sowie den ausführenden 
		Unternehmen Sicherheiten gewährleisten. |  |    
		
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		Risikobeurteilungen für technische 
		Versicherungen |  |  
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		Auf Grund 
		der ständig fortschreitenden Bau- und Verfahrenstechnikentwicklung 
		werden Bauprozesse zunehmend komplexer. Mit der damit verbundenen 
		erhöhten Fehlerwahrscheinlichkeit steigt zwangsläufig das Risiko des 
		Auftretens eines Bauschadens.Im 
		Vorfeld von Baumaßnahmen wird auf der Grundlage der Planungsunterlagen 
		eine Abschätzung des Restrisikos vorgenommen, um auf besondere Gefahren 
		im Bauablauf hinzuweisen bzw. bauschadenrelevante Schwachstellen 
		frühzeitig zu erkennen. Derartige Risikobeurteilungen sind z. B. für 
		Bauleistungsversicherer äußerst hilfreich, unter anderem auch, wenn 
		durch Bauverzug oder Baustillstand bestehende Verträge verlängert werden 
		sollen. |  |  
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