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Betonkerntemperierung, Bürogebäude
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Energieberatung für
Wohngebäude
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wissen möchten, wie es
energetisch um Ihr Haus und um das Nutzerverhalten steht |
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weil Sie umfangreiche
Modernisierungsmaßnahmen planen und öffentliche Fördergelder
beanspruchen möchten |
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Nun, Energieberater gibt es zu Tausenden,
aber welcher ist der Richtige? Um die Flut der Berater zumindest
eingrenzen zu können, sollten Sie schon im Vorfeld wissen, mit welchen
Leistungen der "Berater" sein Hauptlebensunterhalt bestreitet.
Tipp am Rande:
Fragen Sie den von Ihnen ausgewählten Energieberater, ob er für Sie eine
"Vor-Ort-Energieberatung" durchführt, obwohl die Leistungen seines
Haupterwerbs explizit nicht vorgesehen sind.
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Wegen den Energie- und
Heizkosteneinsparmöglichkeiten, aber auch um selbst einen wirksamen
Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, aber vor allen Dingen, weil die
Energieberatung für Neu- und Altbauten als Standard im Wohn- und
Gewerbebau zu betrachten ist. |
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Die "Energiesparberatung-vor-Ort"
ist eine Beratung unter staatlicher Aufsicht (BAFA),
mit vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen auf der Basis aktueller
normgerechter, wärmetechnischer Berechnungen.
Sie darf nur von
qualifizierten, zugelassenen Beratern durchgeführt werden.
Nur eine ingenieurmäßige und
neutrale Beratung ermöglicht dem Beratungsempfänger die freie und
unbelastete Wahl zwischen Energieträgern, Lieferanten und Produkten. Nur
so kann er bei seinen Investitionen auch den freien Wettbewerb nutzen. |
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Die
ingenieurmäßige "Vor-Ort-Beratung" können Sie bundesweit beauftragen,
wenn Ihr Gebäude vor 1985 erstellt wurde. |
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Phasen der "Vor Ort Beratung": |
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die Erhebung des Ist-Zustandes |
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der Beratungsbericht |
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das persönliche Beratungsgespräch
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Warum einen BAFA-Energieberater
beauftragen? |
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Weil ein besseres Wohnklima, die
Erhaltung bzw. die Verbesserung der Bausubstanz nicht grundsätzlich mit
monatlichen Mehrkosten verbunden sein muss. Umlagerung heißt dabei das
Zauberwort. Anstatt in den Heizöllieferanten Jahr für Jahr zu
investieren, sollten die Energiekosten in öffentliche Fördergelder für
Sanierungsmaßnahmen "umgelagert" werden |
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Weil es
Gesetze, Normen und Erfüllungsrichtlinien und deren Änderungen gilbt,
die nur ein speziell ausgebildeter Energieberater in voller Tragweite
kennt und demzufolge kompetente Ratschläge abgeben kann |
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Weil
Baumängel vom Laien nicht, oder erst viel zu spät erkannt werden können
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Weil
ohne neutrale/unabhängige Gebäudeanalyse keine ökonomische/ökologische
Gebäudesanierung möglich ist |
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Weil
öffentliche Fördermittel i. d. R. nur durch Vorlage einer
Gebäudeenergieanalyse beantragt werden dürfen |
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Bis
zu 90% Energie können eingespart werden |
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Viele Maßnahmen refinanzieren sich schon durch Energiekosteneinsparungen |
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Die
Wohnimmobilie erfährt mit jeder energetischen Maßnahme eine deutliche
Wertsteigerung |
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Die
Bausubstanz bleibt erhalten, oder wird verbessert (Schutz vor
Feuchtigkeit) |
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Verminderung des Schadstoffausstoßes (Klimaschutz) |
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Sie würden ja gerne, aber das nötige Kleingeld
fehlt |
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Beratungskosten:
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Eine detaillierte,
arbeitsaufwendige,
ingenieurmäßige
und
neutrale
Beratung durch hoch
qualifizierte Ingenieure gibt es natürlich nicht umsonst. Da auch der
Bund an einer sparsamen Energieverwendung Interesse hat, zahlt er einen
Zuschuss zu den Beratungskosten. |
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Das
Beratungshonorar ist abhängig von der Anzahl Wohnungen, der
Gebäudegeometrie und der Bauart sowie Art und Umfang einer
erforderlichen Bestätigung für die KfW. |
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Für
reine Wohngebäude entnehmen Sie bitte unser unverbindliches Angebot über
die Kosten der Aufstellung. |
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Objekt-
typ |
Wohn-
einheiten
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Zuschuss (€) |
Eigenanteil (€) |
Gesamt (€)
inkl.Mwst. |
A |
EFH / ZFH |
175,00 |
525,00 |
700,00 |
B |
bis 6 WE |
250,00 |
620,00 |
870,00 |
C |
bis 15 WE |
250,00 |
1050,00 |
1300,00 |
D |
bis 30 WE |
250,00 |
1550,00 |
1800,00 |
E |
bis 60 WE |
250,00 |
1850,00 |
2100,00 |
F |
bis 120 WE |
250,00 |
2250,00 |
2500,00 |
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Bei
Wegstrecken von mehr als 20 km (ab Berkheim) werden zusätzlich
Fahrkosten in Höhe von 0,60 €/km (einfache Wegstrecke) erhoben. |
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Ihr
Eigenanteil an den Beratungskosten errechnet sich aus der Differenz
zwischen den tatsächlichen Beratungskosten und dem Bundesanteil. Nur
diesen Betrag zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer auf die gesamten
Beratungskosten haben Sie an den Berater zu bezahlen.
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Die
ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung (gem. BAFA-Zulassungsbedingungen) wird
von Dipl.-Ing. Susanne M. Zdrallek und Ing. Wilhelm Fitz erbracht.
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WICHTIG:
KfW-Sachverständigenbestätigungen (Fördermittelbestätigungen bis hin zum
Teilschuldenerlass), oder andere Beauftragungen (z.B.
Neubau-Optimierung: Vom NEH zum KfW-Haus) sind
Dienstvertrag-Zusatzleistungen und werden separat berechnet.
Die
Aushändigung der auftragsbedingten Ausarbeitungen erfolgt immer erst
nach Zahlungseingang der betreffenden Kostennote. |
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Es war noch nie so attraktiv wie heute einen
Altbau zu dämmen.
Wenn dies so konsequent geschieht, dass dabei das
Neubauniveau erreicht wird, gewährt die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neben den
attraktiven Zinsen einen Teilschulderlass von 5 % der
betreffenden Kreditsumme als Sondertilgung.
Bei
Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um 30 % sogar 12,5 %
Tilgungszuschuss. |
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Für Privatpersonen, die für die
Finanzierung keinen Förderkredit aufnehmen, steht auch eine
Zuschussvariante zur Verfügung.
Die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV wird mit einem
Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten
gefördert. Bei
Unterschreitung des Neubau-Niveaus nach EnEV um mind. 30 % wird ein
Zuschuss in Höhe von 17,5 % der
förderfähigen Investitionskosten gewährt.
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Beteiligen Sie also den Staat an den Kosten
Ihrer Energiemaßnahmen. |
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Welche Maßnahmen werden gefördert? |
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Förderung der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder
besser für Gebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden |
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Sonderförderung Modellvorhaben: energetische Sanierung auf
EnEV-Neubau-Niveau minus 50 % |
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Die einzelnen Maßnahmen finden sie
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Wer wird gefördert? |
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Jeder, der in eine abgeschlossene Wohneinheit investiert, die selbst
genutzt oder vermietet ist, z. B. |
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Privatpersonen |
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Wohnungsunternehmen |
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Wohnungsgenossenschaften |
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Gemeinden |
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Kreise |
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Gemeindeverbände |
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Sonstige
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
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Voraussetzung für die
Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein
Fachunternehmen. |
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